Jetzt beantragen: Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen – Neue Förderung für Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum
Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab sofort gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen dabei, kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum unkompliziert umzusetzen: öffentliche Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote.
Ziel des Programms ist es, das kulturelle Leben im ländlichen Raum zu stärken, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und Menschen vor Ort zusammenzubringen. So trägt das Land dazu bei, kulturelle Teilhabe, Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern.
Wie hoch ist die Förderung und für was gilt sie?
Gefördert werden öffentliche Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen mit einem Festbetrag von 500 Euro, wenn für die Durchführung mindestens 500 Euro an förderfähigen Ausgaben entstanden sind. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können.
Wie und wann kann man die Kultur-Schecks beantragen?
Die „Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“ gelten für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Die Antragsstellung muss nach Veranstaltungstermin innerhalb von vier Wochen über den Online-Antrag erfolgen.
Bei Fragen zur Antragstellung und Förderfähigkeit berät die Bezirksregierung Arnsberg (Telefon: 02931 82-5070, E-Mail: Kultur-Schecks@bra.nrw.de).
Weitere Informationen sowie die FAQ zum Förderprogramm finden sich auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.