Geflügelpest-Überwachungszone im Randgebiet von Erkelenz
In einer Hobbyhaltung im Rhein-Erft-Kreis ist der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Um den Ausbruchsort in der Gemeinde Bedburg ist mit einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet worden, die bis in den Kreis Heinsberg hineinragt und einen kleinen Teil von Erkelenz südöstlich von Holzweiler betrifft. Dort sind keine Geflügelhaltungen gemeldet.
Durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 19. Januar 2026, die am 20. Januar 2026 in Kraft tritt, werden gegenüber etwaigen Geflügelhaltern in der Überwachungszone Maßnahmen angeordnet, um eine Verbreitung der für Geflügel hochansteckenden Seuche zu verhindern. Die Hauptmaßnahmen sind insbesondere die Anzeigepflicht für gehaltene Vögel, ein Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln und deren Produkte, ein Aufstallungsgebot zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen sowie Hygienemaßnahmen in den Geflügelhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht auf der Homepage des Kreises Heinsberg.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann bei Fragen unter veterinaeramt@kreis-heinsberg.de kontaktiert werden.
In Deutschland mit Schwerpunkt zunächst im Nordosten sind seit Oktober zahlreiche Fälle der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1 (Geflügelpest) bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelhaltungen aufgetreten. Auch im Kreis Heinsberg ist in den letzten Wochen bei sechs Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Geflügelpest bestätigt worden. Diese Einzelfunde erfordern jedoch keine besonderen behördlichen Maßnahmen.
Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungserscheinungen und massenhaftem Verenden führen kann. Neben der persönlichen Betroffenheit verursacht dies auch immense wirtschaftliche Folgen für geflügelhaltende Betriebe und die Geflügelwirtschaft.
Der Kreis Heinsberg appelliert daher an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Tierverluste im Bestand, erhebliche Veränderungen in der Gewichtszunahme oder der Legeleistung oder ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen zu lassen. Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Internetpräsenz des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) zu finden.
Vor dem Hintergrund des nach wie vor aktiven Seuchengeschehens könnte künftig möglicherweise auch außerhalb der derzeitigen Überwachungszone eine Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel angeordnet werden. Alle Geflügelhalter sollten sich daher schon jetzt Gedanken machen und vorsorglich entsprechende Vorkehrungen dazu treffen, damit sie Ihre Tiere im Bedarfsfall tierschutzgerecht unterbringen können,
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist wiederholt auf die Meldeverpflichtung für Geflügel bei der Tierseuchenkasse NRW und beim Veterinäramt hin.