Führerscheinumtausch
Der nächste Stichtag zur Umtauschpflicht älterer Kartenführerscheine rückt näher. Am 19.01.2027 müssen alle Führerscheine umgetauscht sein, die in den Jahren 2002-2004 ausgestellt wurden, mit Ausnahme von Personen, die vor 1953 geboren sind. Die Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg rät den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu einer zeitnahen Terminvereinbarung für die Antragsstellung.
Termine für die Antragsannahme können beim Bürger-Service-Center des Kreises Heinsberg
- unter der Telefonnummer 02452-133690 vereinbart oder
- online gebucht werden im Serviceportal unter dem Suchstichwort „Pflichtumtausch“.
Anträge können bei allen Wohnort-Kommunen außer der Stadt Heinsberg abgegeben werden.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
- der Personalausweis/Pass,
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) sowie
- der bisherige Führerschein.
Nach Vorgaben der Europäischen Union müssen bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine gegen neue, auf 15 Jahre befristete Dokumente umgetauscht werden. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, wurden die Regelungen zum sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch beschlossen.