Geflügelpest-Überwachungszone in Teilen des Selfkants
In einem Legehennenbetrieb in der belgischen Provinz Limburg ist der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Um den Ausbruchsort Bilsen-Stockem ist mit einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet worden, die bis in den Kreis Heinsberg hineinragt und einen kleinen Teil des Selfkants, in dem nur Hobbyhaltungen gemeldet sind, betrifft.
Durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 24. November 2025, die am 25. November 2025 in Kraft tritt, werden gegenüber den dort ansässigen Geflügelhaltern Maßnahmen angeordnet, um eine Verbreitung der für Geflügel hochansteckenden Seuche zu verhindern. Die Hauptmaßnahmen sind insbesondere die Anzeigepflicht für gehaltenes Geflügel, ein Verbringungsverbot von Geflügel und deren Produkte, ein Aufstallungsgebot zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen sowie Hygienemaßnahmen in den Geflügelhaltungen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann bei Fragen unter veterinaeramt@kreis-heinsberg.de kontaktiert werden.
In Deutschland mit Schwerpunkt zunächst im Nordosten sind im Oktober mehrere Fälle eines Eintrags der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln aufgetreten. Zwischenzeitlich sind auch in Nordrhein-Westfalen Haltungen von Nutzgeflügel betroffen.
Aktuell ist auch bei zwei Wildvögeln, die in Hilfarth und in der Feldgemarkung Porselen gefunden wurden, durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Geflügelpest nachgewiesen worden. Diese Einzelfunde erfordern jedoch keine besonderen behördlichen Maßnahmen.
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungserscheinungen und massenhaftem Verenden führen kann. Neben der persönlichen Betroffenheit verursacht dies auch immense wirtschaftliche Folgen für geflügelhaltende Betriebe und die Geflügelwirtschaft.
Der Kreis Heinsberg appelliert daher an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Tierverluste im Bestand, erhebliche Veränderungen in der Gewichtszunahme oder der Legeleistung oder ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen zu lassen. Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Internetpräsenz des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de)zu finden.
Vor dem Hintergrund des sich in bisher noch nicht dagewesener Dynamik ausbreitenden Seuchengeschehens könnte möglicherweise eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet werden. Alle Geflügelhalter sollten sich daher schon jetzt Gedanken machen und vorsorglich entsprechende Vorkehrungen dazu treffen., damit sie Ihre Tiere im Bedarfsfall tierschutzgerecht unterbringen können,
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist wiederholt auf die Meldeverpflichtung für Geflügel bei der Tierseuchenkasse NRW und beim Veterinäramt hin.