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Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen bzw. den Lauf von Fristen in Gang setzen, ist keine qualifizierte digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin einfach per E-Mail an alle auf www.kreis-heinsberg.de oder kreiseigenen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden. Auch die Nutzung von Online-Formularen ist bei einfachen formlosen Vorgängen möglich.
Für die formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail ist die nachstehende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.
Ein Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen Bescheid des Kreises Heinsberg kann auch elektronisch eingelegt werden mittels Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
info@kreis-heinsberg.de-mail.de
Eine Widerspruchs- bzw. Einspruchseinlegung mittels einfacher E-Mail ist nicht zulässig und wahrt die angegebenen Rechtsbehelfsfristen nicht.
2.
Sofern Sie unmittelbar Klage gegen adaeinen Bescheid des Kreises Heinsberg erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit:asdadsadhttp://www.justiz.nrw.de
Anfahrt
Anfahrt mit dem Auto:
Anfahrtsskizze
Durch Klicken auf die rote Markierung in der Karte können Sie einen Routenplaner aufrufen.
Anfahrt mit der Bahn (Wurmtalbahn):
Heinsberg-Lindern mit Anschluss an die Hauptstrecke Aachen-Düsseldorf; Haltestelle "Heinsberg Kreishaus".
Nähere Informationen zum Fahrplan erhalten Sie hier.