
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
D-52525 Heinsberg
Tel.: 02452 130
Fax.: 02452 131100
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Heilpraktikerangelegenheiten
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgenommen.
Dies gilt auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie und Sprachheiltherapie).
Gebühren/Kosten:
Die anfallenden Gebühren werden von der Stadt Köln erhoben.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhrdienstags und donnerstags 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
- zuständig:
- Gesundheitsamt (53)
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