
Kreisverwaltung Heinsberg
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Abfallwirtschaftskonzept
Kreise und kreisfreie Städte sind nach dem Landesabfall-Gesetz verpflichtet, ein sogenanntes Abfallwirtschafts-konzept (AWK) zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der Kreistag hat das zur Zeit gültige AWK 2000 für den Kreis Heinsberg am 07.12.2000 verabschiedet.
Das AWK soll eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung geben und insbesondere Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle enthalten. Darüber hinaus sollen in das AWK Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle aufgenommen werden. Auch ist hierin der Nachweis einer mindestens 10-jährigen Entsorgungssicherheit zu erbringen.
Eine Ausfertigung des derzeit noch gültigen AWK ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.
Im Laufe des Jahres 2017 wird dieses AWK fortgeschrieben und sodann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dokumente:
- Allgemeinverfügung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Kreis Heinsberg
- Infoblatt Lageplan der Entsorgungsanlagen
Öffnungszeiten:
montags bis freitags 8.30 Uhr - 12.00 Uhrdienstags und donnerstags 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
- zuständig:
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung (61)
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