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Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
D-52525 Heinsberg
Tel.: 0 24 52 / 13-0
Fax.: 0 24 52 / 13-1100

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Willkommen auf den Seiten des Straßenverkehrsamtes 

Unsere Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Allgemeine Informationen zu den Zulassungen 

Bevollmächtigung

Eine Zulassung eines Fahrzeuges kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen. Bei Zulassungen auf eine Firma sind Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Kopie des Personalausweises des Vertretungsberechtigten vorzulegen. Vereinsvertreter müssen Vereinsregisterauszug und die Vollmachten der dort genannten Unterschriftsbefugten mitbringen. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Da in NRW für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren für die KFZ-Steuer vorgeschrieben. ist, muss bei jeder Zulassung die Bankverbindung angegeben und eine Bankeinzugsermächtigung durch den Fahrzeughalter oder den Kontoinhaber erteilt werden. Dies ist auch in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.

Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung

In NRW darf ein Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden, wenn der Halter / die Halterin Kraftfahrzeugsteuerrückstände gegenüber dem Land NRW bzw. Gebührenrückstände gegenüber dem Kreis Heinsberg hat. Im Falle der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des künftigen Halters / der künftigen Halterin voraus, nach der die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über das Bestehen von Rückständen informieren darf. Über die Höhe erhält die für die Zulassung bevollmächtigte Person bei der Zulassungsbehörde keine Auskünfte.

Wunschkennzeichen

Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen Gebühren in Höhe von 10,20 € und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 € an.