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Kreisverwaltung Heinsberg
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Öffentliche Bekanntmachungen

  

Hinweisbekanntmachung
der ARGE im Kreis Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die öffentliche Bekanntmachung vom 02.09.2010 über die Zustellung der Rechtswahrungsanzeige vom 02.08.2010, - 31106BG0032114 - an

Herrn
Dennis Schulz
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Niethausener Str. 15
52525 Heinsberg

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 02.09.2010

ARGE im Kreis Heinsberg
Der Geschäftsführer
gez.
Nobis

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 08.09.2010

 

Hinweisbekanntmachung
des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Bußgeldbescheides

Die öffentliche Bekanntmachung vom 31.08.2010 über die Zustellung des Bußgeldbescheides des Landrates des Kreises Heinsberg vom 21.06.2010 an


Herrn
Thorsten Niebur
Dankelshauser Weg 6
37154 Northeim
zzt. unbekannten Aufenthaltes

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 31.08.2010

Kreis Heinsberg
Der Landrat
i.A.
gez.
Schröder

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 03.09.2010

  

Hinweisbekanntmachung
des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Bußgeldbescheides

Die öffentliche Bekanntmachung vom 30.08.2010 über die Zustellung des Bußgeldbescheides des Landrates des Kreises Heinsberg vom 13.08.2010 an


Herrn
Zeljko Markovic
Juzna Ulica v. Odvojak 10
10000 ZAGREB
KROATIEN
zzt. unbekannten Aufenthaltes

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 30.08.2010

Kreis Heinsberg
Der Landrat
i.A.
gez.
Schröder

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 01.09.2010

  

Hinweisbekanntmachung
des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Bußgeldbescheides

Die öffentliche Bekanntmachung vom 24.08.2010 über die Zustellung des Bußgeldbescheides des Landrates des Kreises Heinsberg vom 28.06.2010 an


Herrn
Jurijs Smirnovs
Pavasaras Gatve 2
1082 RIGA
LETTLAND
zzt. unbekannten Aufenthaltes

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 24.08.2010

Kreis Heinsberg
Der Landrat
i.A.
gez.
Schröder

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 01.09.2010

Öffentliche Bekanntmachung
des Kreises Heinsberg


Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) i. V. mit den §§ 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) sowie des § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757) - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Gebr. Lichtenberg GbR, Koestraat 87, NL 6140 RJ Koningsbosch, hat bei dem Landrat des Kreises Heinsberg gemäß § 4 BImSchG den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Geflügel mit mehr als 40.000 Hennenplätzen auf dem Grundstück in 52538 Gangelt, Gemarkung Schierwaldenrath, Flur 1, Flurstück 140 u. 141 gestellt. Die Errichtung und der Betrieb der Legehennenanlage stellt ein Vorhaben gemäß Nr. 7.1 a Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504) - in der zurzeit gültigen Fassung - dar. Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb für:

- den Neubau eines Legehennenstalles mit 2 x 40.000 Legehennenplätzen, inklusive Be- und Entlüftung, Packraum, Eierlager, Pausenraum und 2 Kothallen
- den Neubau von 4 Futtersilos mit jeweils 20 t.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Februar 2011 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen etc. erkennen lassen, liegen gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG in der Zeit vom 31. August 2010 bis einschließlich 30. September 2010 beim

Kreis Heinsberg, Der Landrat Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, Zimmer 619/618,
Zeiten: Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und im

Rathaus der Gemeinde Gangelt, Burgstraße 10, 52538 Gangelt, Zimmer 215/216,
Zeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und im

Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6,
Zeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag, Dienstag u. Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,

zur Einsicht aus.

Gemäß § 10 Abs. 3 können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 15. Oktober 2010 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich an eine der drei genannten Behörden zu richten. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen von Einwendern, die nicht schriftlich erhoben wurden bzw. deren Namen oder Adressen unleserlich sind, nicht berücksichtigt werden können. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Einwendungen an den Antragsteller zur Stellungnahme weiterzuleiten und dass auf Verlangen des Einwenders Namen und Anschrift unkenntlich gemacht werden, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Ein eventueller Erörterungstermin wird auf Dienstag, den 30. November 2010 ab 09.30 Uhr festgesetzt.

Er findet im Rathaus der Gemeinde Gangelt, Burgstraße 10, kleiner Sitzungssaal, 52538 Gangelt statt. Eine eventuelle Fortsetzung des Termins ist für die folgenden Tage ebenfalls um 09.30 Uhr an gleicher Stelle vorgesehen. Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 der 9. BImSchV). Die Teilnahme ist somit für jedermann möglich. Aktiver Vortrag ist aber demjenigen vorbehalten, der Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht hat (§ 14 der 9. BImSchV).Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben.Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Sofern Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV erhoben werden oder andere in § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV aufgeführte Sachverhalte vorliegen, findet der Erörterungstermin nicht statt. Eine Auskunft hierüber kann unter Angabe des Aktenzeichens telefonisch bei Herrn Kanski (Tel.: 02452/136 354), Herrn Ilga (Tel.: 02452/136 353) und Herrn Winkler (Tel.: 02452/136 352) oder schriftlich bei dem Kreis Heinsberg, Der Landrat, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, eingeholt werden. Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Zu dem Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen.

Heinsberg, den 27.08.2010

Der Landrat
gez.
Pusch


Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 27.08.2010

 

Hinweisbekanntmachung
des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung  eines Bußgeldbescheides

Die öffentliche Bekanntmachung vom 23.08.2010 über die Zustellung des Bußgeldbescheides des Landrates des Kreises Heinsberg vom 14.06.2010 an


Herrn
Marco Goertz
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Buscher Str. 14, 41836 Hückelhoven


wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 23.08.2010

Kreis Heinsberg
Der Landrat
i.A.
gez.
Schröder

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 26.08.2010

 

Hinweisbekanntmachung
der ARGE im Kreis Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides

Die öffentliche Bekanntmachung vom 18.08.2010 über die Zustellung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 17.08.2010 an

Frau
Sonja Fahr
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Röntgenstr. 6, 52525 Heinsberg

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.


Heinsberg, 18.08.2010

ARGE im Kreis Heinsberg
Der Geschäftsführer
gez.
Nobis

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 23.08.2010