Öffentliche Bekanntmachungen
Hinweisbekanntmachung des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Forderungspfändung, Zahlungsverbot,
Überweisungs- und Einziehungsverfügung
Die öffentliche Bekanntmachung vom 30.01.2012 über die Zustellung der Forderungspfändung, Zahlungsverbot, Überweisungs- und Einziehungsverfügung vom 10.01.2012 der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Herrn
Ronald Kostros
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Linder Mauspfad, 51147 Köln
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 30.01.2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
I.A.
gez.
Jansen
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 02.02.2012
Hinweisbekanntmachung des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Forderungspfändung, Zahlungsverbot,
Überweisungs- und Einziehungsverfügung
Die öffentliche Bekanntmachung vom 30.01.2012 über die Zustellung der Forderungspfändung, Zahlungsverbot, Überweisungs- und Einziehungsverfügung vom 10.01.2012 der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Frau
Cindy Böhne
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Pützdorfer Str. 32, 52457 Aldenhoven
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 30.01.2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
I.A.
gez.
Jansen
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 02.02.2012
Hinweisbekanntmachung des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Forderungspfändung, Zahlungsverbot,
Überweisungs- und Einziehungsverfügung
Die öffentliche Bekanntmachung vom 30.01.2012 über die Zustellung der Forderungspfändung, Zahlungsverbot, Überweisungs- und Einziehungsverfügung vom 10.01.2012 der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Frau
Renate Annemarie Rauwald
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Untereickener Str. 54, 41063 Mönchengladbach
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 30.01.2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
I.A.
gez.
Jansen
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 02.02.2012
Bekanntmachung
gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom
31. März 2010
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am Montag, 23. April 2012, 15.00 Uhr, im Kreisverwaltungsgebäude Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, statt.
Das jagdliche Schießen wird am Dienstag, 24. April 2012 und evtl. am Mittwoch, 25. April 2012, voraussichtlich 9.00 Uhr und 14.00 Uhr auf den Schießständen des Schießsportvereins Rurtal 1973 e.V. in Kleingladbach, Bergerhof, 41836 Hückel-hoven, und des Hegeringes Heinsberg in Kempener Straße 110, 52525 Heinsberg, durchgeführt.
Die mündlich-praktische Prüfung beginnt voraussichtlich am Mittwoch, 25. April, und dauert voraussichtlich bis Freitag, 27. April 2012 (je nach Anzahl der Teilnehmer).
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens zum 22. Februar 2012 beim Landrat des Kreises Heinsberg als Untere Jagdbehörde, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, einzureichen.
Die Nachprüfung für die Bewerberinnen und Bewerber, die die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil der Prüfung oder einen der beiden Teile nicht bestanden haben, findet voraussichtlich im Monat September 2012 statt.
Heinsberg, 17. Januar 2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
als untere Jagdbehörde
i.A.
gez.
Schöpgens
Hinweisbekanntmachung des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Forderungspfändung, Zahlungsverbot,
Überweisungs- und Einziehungsverfügung
Die öffentliche Bekanntmachung vom 24.01.2012 über die Zustellung der Forderungspfändung, Zahlungsverbot, Überweisungs- und Einziehungsverfügung vom 09.01.2012 der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Frau
Sabrina Daul
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Sandbleckden 17 c, 52525 Heinsberg
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 24.01.2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
I.A.
gez.
Welfers
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 30.01.2012
Hinweisbekanntmachung des Kreises Heinsberg
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung einer Forderungspfändung, Zahlungsverbot,
Überweisungs- und Einziehungsverfügung
Die öffentliche Bekanntmachung vom 24.01.2012 über die Zustellung der Forderungspfändung, Zahlungsverbot, Überweisungs- und Einziehungsverfügung vom 10.01.2012 der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Herrn
Daniel Alexander Seibold
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Potsdamer Str. 15 b, 52525 Heinsberg
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 24.01.2012
Kreis Heinsberg
Der Landrat
I.A.
gez.
Welfers
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 30.01.2012
Hinweisbekanntmachung des Jobcenter Kreis Heinsberg GF
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Schriftsatzes
Die öffentliche Bekanntmachung vom 25.01.2012 über die Zustellung des Schriftsatzes vom 23.01.2012 an
Herrn
Patrick Kohnen
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Uhlandstr. 1, 52511 Geilenkirchen
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 25.01.2012
Jobcenter Kreis Heinsberg
stv. Geschäftsführerin
gez.
Thelen
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 26.01.2012
Hinweisbekanntmachung des Jobcenter Kreis Heinsberg GF
über die
Öffentliche Bekanntmachung
Zustellung eines Schriftsatzes
Die öffentliche Bekanntmachung vom 25.01.2012 über die Zustellung des Schriftsatzes vom 23.01.2012 an
Herrn
Patrick Kohnen
zzt. unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift:
Uhlandstr. 1, 52511 Geilenkirchen
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Kreises Heinsberg neben dem Haupteingang des Kreishauses in Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, vollzogen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht und § 18 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg hingewiesen.
Heinsberg, 25.01.2012
Jobcenter Kreis Heinsberg
stv. Geschäftsführerin
gez.
Thelen
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 26.01.2012




